Der eine oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen: Pink Floyd haben EMI verklagt. Nun fand die erste Anhörung statt. Angeblich geht es um die Vertragslage hinsichtlich des Online-Vertriebs einzelner Songs.
Bei ultimate-guitar.de heißt es, dass Pink Floyd nicht möchten, dass ihre Songs einzeln im Internet zum Verkauf angeboten werden, deshalb hatte die Band ihr Label wegen Vertagsbruch verklagt, denn im Vertrag sei angeblich geregelt, dass man nur ganze Alben vertreiben dürfe. EMI argumentiert, dass sich das aber nunr auf den Tonträgermarkt beschränke und den Digitalvertrieb nicht betreffe.
1999 war der Vertrag zuletzt angepasst worden und da steckte der Digitalvertrieb noch in den Kinderschuhen, argumentiert der Anwalt der Band, zudem startete iTunes erst 2003 und in Europa sogar erst ein Jahr später.
Man darf gespannt sein, wie der Streit ausgehen wird, war der Digitalvertrieb Ende der Neunziger doch noch gar nicht vertraglich geregelt, doch wird sich alles um die Auffassung der Klausel beschränken, von der auch bei downtownlights.de die Rede ist. Für EMI ist die Pink Floyd, die zweitwichtigste Band, was den Umsatz angeht. Wichtiger sind nur noch die Beatles.
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